Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers* sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Jede Abweichung von den nachstehenden Bedingungen, Nebenabreden und Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich schriftlicher Form und Bestätigung. Die vorliegenden AGB gelten für Lieferungen innerhalb und außerhalb Deutschlands – sowohl beim persönlichen Vertragsabschluss als auch durch den Zugriff auf unsere Internetseiten. Im Zweifelsfalle gilt nur das deutschsprachige schriftliche Angebot. MASON & MASON GbR FORMCUT CNC (im folgenden: `FORMCUT CNC` oder `wir) fertigt nahezu nur Sonderanfertigungen* aus verschiedenen auch seltenen Materialien an. Mit der Bestätigung unseres Angebots stimmen Sie diesen AGB zu.
2. Unsere Angebote mit Gültigkeit von 30 Tagen und darin berechnete Preise sind freibleibend und für Nachbestellungen nicht bindend. Mit der nachträglichen Änderung der Auftragsangaben erlischt das Angebot. Halterungshilfen und Montage sowie Politur-/ Lackierungs- oder Schleifarbeiten sind kein Bestandteil der Angebote, wenn dort nicht anders angegeben. Alle Preisangaben unserer Internetseiten dienen lediglich der Orientierung und sind i.d.R. auf temporäre Angebote eingeschränkt. Telefonische Auskünfte über Preise, Lieferungsmöglichkeiten usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung unsererseits. Bei telefonischen Anfragen stehen wir für Hörfehler und Missverständnisse nicht ein. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Bestellungskosten z. B. durch Erhöhung von Energie- und Frachtpreisen, durch Änderung bestehender oder durch Einführung neuer Abgaben, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen Lieferung und Leistung vereinbarungsgemäß innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss zu erfolgen haben. Zur Gewährung von Rabatten und sonstigen Vergütungen sind wir nur verpflichtet, soweit solche bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sind. Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vermerkt ist, ab Werk, zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. Der Besteller kann die Sonderanfertigung innerhalb von 2 Wochen nach der entsprechenden Mitteilung zu den allgemeinen Öffnungszeiten abholen – besondere (inter)nationale Einschränkungen wie Pandemie-Maßnahmen zu beachten. Nach Ablauf dieser Zeit sind wir berechtigt, die Sonderanfertigung kostenpflichtig an den Besteller/Käufer zu versenden oder ihm die Lagerkosten zu berechnen.
3. Das vom Besteller bestätigte schriftliche FORMCUT-Angebot wird bindend, wenn keine der Parteien es innerhalb von drei Tagen ablehnt/ widerruft oder spätestens dann, wenn das Material für den Auftrag bestellt wird. Tritt der Besteller vom Angebot zurück, nachdem das für seine Sonderanfertigung notwendige Material nach seiner Anweisung bestellt wurde, schuldet er zumindest die Material- und Lieferkosten. Der Vertrag kommt endgültig erst durch unsere Auslieferbestätigung per Email oder Telefon kurz vor der Bestellung der notwendigen Werkstoffe zustande.
§ 2 Technische und andere Voraussetzungen
1. FORMCUT CNC führt keine allgemeine Beratungen zur Konzeption, Design oder Materialeigenschaften durch. FORMCUT CNC übernimmt keine Zeichnungsanfertigungen für seine Kunden. Der Besteller hat unsere Hinweise zur Auftragsvoraussetzungen auf unserer Website zu beachten: Zur Vermeidung der Fehler stellt der Besteller normierte technische vektorisierte Zeichnungen mit standardisierten Bemaßung in dxf-, ai-, dwg- und pdf-Formaten zur Verfügung; sofern nicht anders vereinbart, gilt die Einhaltung der DIN- und ISO-Normen. Im Falle einer Auftragsänderung in Bezug auf Zeichnungen hat der Besteller diese entsprechend den neuen Angaben anzupassen. Alle für den Auftrag relevanten Angaben haben in schriftlicher Form per Email zu erfolgen. Anfragen ohne Zeichnungen oder mit ungeeigneten Dateiformaten können leider nicht bearbeitet werden. Der Besteller informiert sich selbstständig über Dateikonvertierungs- und Optimierungsmöglichkeiten und dafür geeignete kostenlose Software.
§ 3 Lieferungsbedingungen
1. Reguläre Lieferungsart ist ab Werk / EXW und innerhalb Deutschlands. Der Besteller wird zeitig über alternative Möglichkeiten informiert, soweit es ersichtlich ist, dass Versand oder -verfrachtung von Relevanz sind. In welche Länder wir ggbf. eine Verfrachtung vermitteln, unterliegt unserem Ermessen.
2. Die ggbf. mit dem Kunden vereinbarte Fracht-/ Kurierdienst- oder Paketdienstleister-Vermittlung innerhalb Deutschlands & EU bedarf schriftlicher Form. Die Wahl und der Kostenvergleich des Versand- oder Fracht-/ Kurierdienst-Anbieters obliegt dem Käufer/Besteller.
3. Wir liefern grundsätzlich ab Werk/ EXW. Abweichungen von dieser Lieferungsart bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung und schriftlicher Form.
4. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so geht die Gefahr durch Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über. Dies gilt nicht für Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, d.h. für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.
5. Die voraussichtliche Lieferzeit erfährt der Besteller aus unserem Angebot bzw. über Sendungsverfolgung.
6. Überschreitung des Liefertermins
Nach Ablauf der Lieferfrist tritt ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von zwei Monaten in Kraft. Will der Käufer nach Ablauf der Zweimonatsfrist vom Vertrag zurücktreten, muss er uns eine weitere Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Ankündigung, dass er die Abnahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem uns die Mitteilung des Käufers zugeht. Bei Teilverzug oder teilweiser Unmöglichkeit gilt das Gleiche, wenn die Teilerfüllung für den von keinem Interesse ist. Schadensersatzansprüche, auch wegen positiver Vertragsverletzung oder aus sonstigen Gründen, sind außer im Falle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung ausgeschlossen. Zu sonstigen Gründen sind insbesondere unvollständige oder irreführende / mehrfach korrigierte Auftragsangaben des Bestellers und/oder missverständlich ausgeführte technische Zeichnungen desselben zu zählen. Lieferfristüberschreitungen infolge unverschuldeter Hindernisse, wie behördliche Maßnahmen, Störungen des Betriebes durch Naturereignisse, Störungen der Energieversorgung, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Werkstoffe, erheblicher Ausfall von Mitarbeitern und Maschinen, Streik, Aussperrung u. dergl. mehr, sind von uns so lange nicht zu vertreten, wie die Behinderung andauert. Das gilt auch dann, wenn sie sich während eines bereits bestehenden Verzuges ereignen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind dem Käufer so schnell wie möglich mitzuteilen.
7. Verpackung, Versand
Verpackung und Versand erfolgen soweit möglich nach den Anweisungen des Käufers, mangels solcher nach unserem Ermessen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, das Material zu rollen oder in zulässige Postlängen zu zerteilen. Kisten, Paletten, Verschlage und Spulen können zu vier Fünfteln des berechneten Wertes gutgeschrieben werden, wenn sie spesenfrei in gutem Zustand innerhalb eines Monats bei uns wieder eingehen. Einwegverpackungen, Kartons und sonstiges Verpackungsmaterial wie Pappe, Strohseile, Leinen usw. werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Höhe der Verpackungsarbeitskosten erfolgen nach unserem Ermessen. Die Gefahr geht, gleichgültig wer die Versandkosten trägt, mit der Übergabe an den Frachtführer oder sonstige mit der Ausführung des Versandes bestimmte Personen auf den Käufer über. Das gilt auch, wenn wir die Anfuhr selbst übernommen haben. Die Transportversicherung ist i.d.R. spätestens ab dem vereinbarten Lieferort die Sache des Käufers.
8. Mehr- oder Minderlieferung, Toleranzen. Je nach Art der Artikel sind uns Mehr- oder Minderlieferungen auf die vereinbarten Gewichte oder Stückzahlen bis zu zwanzig Prozent gestattet. Bei Sonderanfertigungen von Mengen unter 500 kg bzw. einzelnen Längen müssen wir uns hinsichtlich der Mehr- oder Minderlieferung einen höheren Prozentsatz vorbehalten. Für die Einhaltung der Größe, Formen, Farben usw. kommen die handelsüblichen Toleranzen nach DIN in Betracht. Bei Holz-/ Holzmischplatten und anderen Naturmaterialien betreffend ihre Oberflächenbeschaffung und -bearbeitung (wie Beizen, Lackieren u.ä.) ist grundsätzlich von Farb- und Maserungsabweichungen auszugehen.
9. Werkstoff-, Werkzeugkostenanteile, Sonderanfertigungen
Durch die Bezahlung von Werkstoff-, Werkzeug- oder Modell-/ Prototypenkostenanteilen erwirbt der Käufer keinen Anspruch auf die Werkzeuge oder Modelle; diese bleiben Eigentum unseres Werkes. Der Käufer trägt bei Sonderanfertigungen die Verantwortung für das Herstellungs- und Vertriebsrecht. Wenn innerhalb einer Woche nach Bestätigung des Auftrages keine gegenteilige Nachricht des Käufers bei uns eingeht, sind wir berechtigt, die unter Kostenbeteiligung des Käufers angefertigten Profile, Prototypen, Sonderanfertigungen usw. auch auf unserer Website oder in unseren Online-Shops abzubilden.
10. Anfertigungen aus Metall
Angebote für Metallbearbeitung (eisenhaltige Metalle ausgeschlossen) sind sehr begrenzt, vorrangig als Zierelemente, und lediglich grob geschätzt: Der tatsächliche Arbeitsumfang ist im Voraus schwer zu berechnen. Darum behalten wir uns vor, das Angebot für Metalle bei großer Abweichung des tatsächlichen Aufwandes bis zu 30% des ursprünglichen Auftragswertes nach oben bzw. nach unten zu korrigieren.
§ 4 Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Innerhalb der Angebotsfrist kann jedes Angebot abgelehnt werden, indem Sie es einfach nicht bestätigen. Bei Bestellung der Lagerware haben Sie das Recht binnen vierzehn Tage den Vertrag mit FORMCUT CNC zu widerrufen. Sonderanfertigungen sind von Rückgabe ausgeschlossen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Email: post@formcut.de – mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür auch ein Muster-Widerrufsformular benutzen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag mit FORMCUT CNC widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, binnen dreißig Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist; davon ausgenommen 3.1. dieser AGB. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir unsere Anfertigung(en) wieder zurückerhalten haben. Sie haben die Anfertigungen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Anfertigungen vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Versand belegen Sie mit der Übermittlung der Paketsendenummer. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Anfertigungen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Anfertigungen bzw. des Materials nur dann aufkommen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Anfertigungen nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Anfertigungen von FORMCUT CNC und Materialreste, die bei einer Anfertigung entstehen, bleiben unser Eigentum, bis unsere aus der Geschäftsverbindung bereits entstandenen und noch entstehenden Forderungen restlos bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnung aufgenommen, Salden gezogen und anerkannt werden. Der Käufer/Besteller gestattet uns unter Verzicht auf Widerruf, die Ware bei unpünktlicher Erfüllung seiner Verpflichtungen auch nach begonnener Verarbeitung von ihm zurückzuholen und zu diesem Zweck seine Räume zu betreten. Solange der Käufer/ Besteller seine Zahlungsverpflichtungen einhält, darf er die Vorbehaltsware/ -produkt verarbeiten und im ordentlichen Geschäftsverkehr mit dem gleichen Eigentumsvorbehalt wie dem unsrigen weiter verkaufen oder verarbeiten. Das gilt nicht, wenn der Käufer seine eigenen Kundenforderungen global oder in bestimmtem Umfang an Dritte, z.B. Kreditgeber abgetreten hat. Die Verarbeitung unserer nicht bezahlten Anfertigungen(Ware) erfolgt für uns. Die aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Rechte werden vom Käufer infolgedessen für uns erworben, und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der fremden. Forderungen, die dem Käufer aus der Veräußerung unserer Ware, sei es in unverarbeitetem, sei es in eingebautem, in be- oder verarbeitetem Zustand gegen Dritte erwachsen, tritt er bei Aufgabe seiner Bestellung an uns ab. Ist unsere Forderung an den Käufer geringer als seine Forderung an den Dritten, wird hiervon nur ein Teil in Höhe unserer Forderung an uns abgetreten. Wir werden die sich aus der Abtretung ergebenden Rechte so lange nicht ausüben, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen einhält und sich keine Anzeichen für eine Vertragsverletzung ergeben. Vollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder die an ihrer Stelle getretenen Forderungen oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand sind uns sofort anzuzeigen. Es sind uns alle zur Ausübung unserer Rechte benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten einer Intervention trägt der Käufer. Die Geltendmachung der Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt und die eigene Vollstreckung in Vorbehaltsware gelten, wenn keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, nicht als Rücktritt vom Vertrag. Mit der vollen Erfüllung unserer Forderungen geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über und die uns abgetretene Forderungen fallen an ihn zurück.
§ 6 Zahlungsverzug
1. Unsere Zahlungsfrist beträgt zehn Tage nach Rechnungserhalt (im Zweifelsfalle s.Rechnungsdatum bzw. den darauf folgenden Werktag) ohne Abzug von Skonto.
2. Der Besteller gerät nach §286 BGB automatisch in Verzug, sofern wir 30 Tage nach der Anfertigung der Bestellung und Warenabhlolungs- oder Versandmitteilung nicht über den Rechnungsbetrag verfügen können.
3. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zu verlangen.
4. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so können wir die Weiterarbeit in laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen, Forderungen einschließlich gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen.
5. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet eines weitergehenden Verzugsschadens sind wir berechtigt, für jede Mahnung pauschale Kosten in Höhe von 4,- € zu verlangen, der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet weitergehender Schadenersatzverpflichtungen diese Kosten zu bezahlen, es sei denn, er weist nach, dass uns ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
§ 7 Gewährleistung
Beanstandungen der Menge, Maße und äußeren Beschaffenheit der Anfertigung(en) sind sofort nach der Anlieferung bzw. an dem darauf folgenden Werktag zu erheben. Geschieht dies nicht, so gilt die Ware/Anfertigung als akzeptiert und genehmigt, so sei denn, dass es sich um Mängel handelt, die bei der Anlieferung nicht erkennbar waren. Das gilt nicht für verborgene Mängel. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach der Ablieferung. Bei Sonderanfertigung kann die fehlerhafte Teilmenge nur ersetzt werden, falls eine Nachfertigung möglich ist. Die dadurch entstehenden Transportkosten tragen wir. Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Ware/Anfertigung, insbesondere Ansprüche auf Erstattung von Schäden und Arbeitslöhnen, Zahlung von Vertragsstrafen u.a.m., sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns beruht. Rückgabe gelieferter Materialien aus anderen Gründen als aus Mängelrügen kann nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Einwandfreier Zustand dieser Materialien bei Rückgabe ist Voraussetzung. Bei der Gutschrift behalten wir uns die Kürzung eines Kostenanteils vor. Bei Zu- und Abschnitten gelten abweichend von den DIN-Toleranzen nur die von uns schriftlich gegebenen Maßabweichungen. Eine Gewähr für die bestellte Oxidierungen, Polierungen, Lackierungen u.ä. Arbeiten an Metalloberflächen, entsprechende Farb-/Maserungsabweichungen, Nachdunkelungen auf Holzoberflächen kann nicht gegeben werden, weil das bleibende Ergebnis von unzähligen Raum- und Luftfaktoren abhängt und Kenntnisse der basalen Oberflächenpflege voraussetzt.
§ 8 Rücktritt
Falls uns nach Vertragsschluss bekannt wird, dass in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, oder dass dieser seine Werkzeuge, Maschinen, Vorräte oder Außenstände verpfändet oder sicherungshalber übertragen hat, oder wenn der Käufer fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und, wenn sich unsere Befürchtung als begründet erweist, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ebenso sind wir, ohne dass der Käufer Ansprüche an uns stellen kann, zum Rücktritt berechtigt, wenn uns die Ausführung des Auftrages durch unverschuldete behördliche Maßnahmen, Betriebseinstellung, Rohstoffmangel, Energieausfall, Brand oder ähnliche Zufälle oder sonstige Gründe (vgl.Ziffer 6, Absatz 2) unmöglich gemacht wird.
§ 9 Behördliche Anordnungen
Alle behördlichen Anordnungen setzen wir als bekannt voraus. Die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Folgen sind vom Käufer zu tragen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen streitigen Ansprüche ist mit der Einschränkung des § 29 Abs. 2 ZPO der Wohnsitz der Betreiber von MASON & MASON GbR FORMCUT CNC. Dieser ist auch, mit der gleichen Einschränkung, ausschließlicher Gerichtsstand. Konfliktaustragungssprache ist Deutsch. Das gilt auch für innergemeinschaftliche und sonstige grenzüberschreitende Lieferungensvermittlungen. Im Zweifelsfalle gilt immer das deutschsprachige Angebot bzw. der deutschsprachige Vertrag.
2. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen hat auf die Gültigkeit der Übrigen keinen Einfluss.
§ 12 Datenschutz
1. Der Besteller ermächtigt uns und ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeiten, speichern und auswerten. Die uns übermittelten Daten werden wir an Dritte nicht weitergeben, es sei denn, bei jenen Dritten handelt es sich um unsere Dienstleistungspartner und die Datenübermittlung ist zur Bestellabwicklung erforderlich.
2. Der Besteller/Käufer von den bei FORMCUT CNC hergestellten Objekten, Modellen, Awards u.ä. ermächtigt uns, Fotos und Muster seiner Ware zum Zwecke der Bemusterung, Werbung und Demonstration unseres Könnens zu benutzen, solange er dem schriftlich nicht widerspricht.
3. Formcut cnc berüchsichtigt die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU DSGVO 2016/679 und verpflichtet sich zum sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten – mehr dazu unter: formcut.de/datenschutz
* – als Käufer oder Besteller bezeichnen wir im Weiteren den Vertragspartner oder den potenziellen Kunden von Formcut;
* – als Sonderanfertigung gilt i.d.R. eine maßgeschneiderte Einzelanfertigung. Alle Prototypen gelten als Sonderanfertigungen.